Erben und Vererben

Bürokratie gibt es überall – und so ist auch die Erbfolge gesetzlich geregelt. Hat der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst, bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen. Der Pflichtteil des Erbes steht ihnen jedoch auch unabhängig von der testamentarisch festgelegten Verfügung zu. In der Erbfolge wird zwischen Erben erster, zweiter und dritter Ordnung unterschieden: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel sind Erben erster Ordnung. Eltern, Geschwister und Neffen oder Nichten sind Erben zweiter Ordnung. Und Großeltern, Onkel oder Tanten, Cousins oder Cousinen sind Erben dritter Ordnung.

Nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt, dagegen stellen Stief- oder Pflegekinder keine gesetzlichen Erben dar. Wir empfehlen, sich bei einem Fachjuristen zu informieren, damit Sie alle Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen und Neuerungen oder Veränderungen des Erbrechts berücksichtigen.

Im Downloadbereich des Bundesministeriums der Justiz finden Sie eine Broschüre zum Thema Erben und Vererben:Ratgeber Erben und Vererben BMJ