Anmerkungen zum Testament

Ein Testament ist sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht genügt, zum Beispiel wenn Sie einem Erben mehr oder weniger vermachen möchten oder Sie bezogen auf einen Erben bestimmte Wünsche verfolgen. So ist bei der Weitergabe von Eigentum und Immobilien ein Testament häufig hilfreich. Ihr Testament muss eigenständig und vollständig handschriftlich verfasst sein und mit Ihrem vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen sein. Damit Ihr Testament aber ganz sicher alle gesetzlichen Hürden erfüllt und auch „nicht verloren geht“, empfiehlt sich die Abfassung vor einem Notar.

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur gemeinschaftlich abgeändert werden, also nicht mehr nach dem eventuellen Tod eines Ehepartners. Bei Selbstständigen empfiehlt sich eine professionelle juristische Beratung, um Angehörige mit abzusichern und/oder Steuerprobleme zu vermeiden. Nach Unterzeichnung des Testaments ist es sinnvoll, die Erben über dasselbe zu informieren.

Auf Wunsch können Sie Ihr Testament zusammen mit Ihren Angaben zur Vorsorge bei uns hinterlegen.