Patientenverfügung

Im Fall einer nicht mehr vorhandenen Willensfähigkeit, z.B. durch schwere Krankheit oder Unfall, bestimmt die Patientenverfügung als gesetzlich anerkannte Grundlage Ihre medizinische Versorgung. Sie dokumentiert in schriftlicher und verbindlicher Form Ihre vorsorgliche Willenserklärung und enthält Ihre persönlichen Wünsche, Wertvorstellungen und Angaben über eine Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-) Behandlung für den Fall, dass Sie Ihre Entscheidungen nicht mehr äußern können. Bindend ist diese Erklärung lt. Gesetzgebung jedoch nur, wenn sie schriftlich vorliegt. Sie kann aber auch vor einem Arzt oder Notar abgegeben werden.

Ratgeber Patientenverfügung BMJ